Regierungsform: Präsidiale Republik Todesstrafe: Nein Abschaffung : 1999
Gleichzeitig mit ihrem Beitritt zum Europarat 1995 verpflichtete sich die Ukraine zur Abschaffung der Todesstrafe in ihrem Land. Jedoch erst im März 1997 verkündete Präsident Kutschma einen gesetzlich gewährten Hinrichtungsaufschub für alle zum Tode verurteilten Mörder. Zwischen dem Beitritt in den Europarat und dem Beginn des Moratoriums wurden über 150 Menschen hingerichtet. Im Dezember 1999 erklärte das Verfassungsgericht der Ukraine die Todesstrafe für illegal und forderte das Parlament auf, sie abzuschaffen. Am 8. Juni 2000 wurde dem Parlament von Kiew diese Gesetzesänderung zur Abstimmung vorgelegt. 274 Abgeordnete stimmten für die Abschaffung der Todesstrafe, 118 Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme.
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