Regierungsform: Präsidiale Republik Todesstrafe: Ja Methode: Hängen
Im Mai 2001 erklärte das Oberste Gericht der Stadt Arusha in Tansania nach einem acht Wochen dauernden Prozess die Unschuld der Deutschen Kerstin Cameron am Tod ihres Mannes. Die 40-jährige Kerstin Cameron war angeklagt, im Jahre 1998 ihren Ehemann erschossen zu haben. Das Gericht ging jetzt von einem Selbstmord aus.
In den Jahren 2001, 2002 und 2003 wurden von den Gerichten in Tansania mit Sicherheit Todesurteile ausgesprochen. Wie viele Todeskandidaten in den Ge-fängnissen des Landes sitzen, ist allerdings nicht bekannt. Im April 2002 wandelte Präsident Benjamin Mkapa 100 Todesurteile in lebenslange Haftstrafen um. Davon profitierten auch zwei russische Staatsbürger, die man bereits im Jahre 2000 wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte. Alle Fälle seien von einer Kommission überprüft worden, die sich für eine Begnadigung aussprach. Die Regierung von Tansania erklärte offiziell, dass sie nicht plane, die Todesstrafe abzuschaffen.
Tansania
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