Zwischen 1787 und 1795 schaffte Österreich die Todesstrafe gänzlich ab. Sie wurde 1795 jedoch für Hoch- und Landesverrat und durch das Strafgesetzbuch 1803 auch für andere schwere Verbrechen wieder eingeführt. In Europa regte die Abhandlung von den Verbrechen und Strafen des italienischen Juristen Cesare Beccaria (1764) Philosophen wie Voltaire oder Jeremy Bentham dazu an, sich gegen Folter, Prügel- und Todesstrafe auszusprechen. Aber erst im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe in zahlreichen Staaten auch tatsächlich abgeschafft, indem Verurteilte begnadigt und die Bestrafung in Freiheitsentzug umgewandelt wurde. Das Österreichische Strafgesetzbuch von 1871 sah die Todesstrafe nur noch ausschließlich für Mörder vor.
Nach dem ersten Weltkrieg und mit der Errichtung der 1. Republik 1919 wurde sie für das zivilrechtliche Verfahren abgeschafft, allerdings im Jahr 1934 neuerlich wieder eingeführt. Stichworte: Nazi-Putsch, Ermordung von Bundeskanzler Dollfuss durch Nazis, Bürgerkrieg, Ständestaat.
Unter dem Nationalsozialismus missbrauchte man die Todesstrafe von 1938 bis 1945 vor allem gegen politische Gegner. Nach dem zweiten Weltkrieg blieb sie zunächst noch bei zivilrechtlichen Verfahren zulässig, ehe man sie dann im Jahre 1950 auf dieser Ebene abschaffte. Dagegen dauerte es 18 Jahre länger, bis man sie 1968 auch für standgerichtliche Verfahren (Kriegsrecht) aufhob.
Die Alliierten hatten Österreich bis 1955 besetzt und vollzogen bis dahin auch Todesurteile in dem Land. Danach trat der Staatsvertrag in Kraft.
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