Regierungsform: Islamische präsidiale Republik Todesstrafe: Ja Methode: Erschießen Letzte Hinrichtung: 1980
In den letzten Jahren wurden von Gerichten in Mauretanien vereinzelt Todesur-teile ausgesprochen, diese sind aber stets in Haftstrafen umgewandelt worden. Trotzdem ist es in diesem Land theoretisch noch heute möglich, bei der Abkehr vom islamischen Glauben mit der Todesstrafe belegt zu werden. Der bestehende Artikel 306 des mauretanischen Strafrechts bedroht zum Christentum konvertierte Muslime mit der Todesstrafe. Die letzte Exekution fand vor knapp einem Vierteljahrhundert statt.
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