Regierungsform: Republik Todesstrafe: Ja Methode: Hängen Letzte Hinrichtung: 1987
Von kenianischen Gerichten wurden auch in den Jahren 2001, 2002 und 2003 Todesurteile ausgesprochen. Von stattgefundenen Hinrichtungen in diesem Zeitraum ist nichts bekannt.
Im Juni 1999 wurde bei einer Safari im Reservat Masai Mara eine Reisegruppe überfallen. Unter ihnen befanden sich auch zwei amerikanischen Touristen, die sich weigerten, ihre Uhren und Wertsachen an die Banditen abzugeben. Es ent-stand ein Handgemenge, bei dem die beiden verletzt wurden. Für die Regierung in Kenia ist das Vorgehen gegen solche Überfälle äußerst schwierig, da sich die Verbrecher stets schnell über die Grenze in das benachbarte Tansania zurückzie-hen. In diesem Fall gelang es der Polizei, die beiden aus Tansania stammenden Anführer der Bande zu fangen und in Kenia vor Gericht zu stellen. Richter Tho-mas Auma verhängte über beide die Todesstrafe. Solche Überfälle schaden dem Tourismus in Kenia sehr.
Im Februar 2003 wurden 28 Todeskandidaten aus der Haft entlassen. Die Todesurteile waren vor über 15 Jahren ausgesprochen worden. Der Innenminister Moody Awori erklärte dazu, dass die Gefangenen sich gut geführt hätten, und es somit keinen Grund gäbe, sie noch länger im Gefängnis zu lassen. Die letzte Hinrichtung in Kenia wurde im Jahre 1987 vollstreckt.
Kenia
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weitere Kenia Nachrichten: 27.02.2003 - Todesurteile ausgesetzt 29.03.2001 - Todesurteil gegen Banditen aus Tansania
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