Regierungsform: Präsidiale Republik Todesstrafe: Nein, Ja, Todesstrafe noch im Militärgesetz Abschaffung : 1983 Letzte Hinrichtung: 1973
Das Land El Salvador beschränkte am 23. Dezember 1983 die Anwendung der Todesstrafe ausschließlich auf das Militärrecht und schrieb in seine Verfassung: „Die Todesstrafe ist nur noch im Militärrecht vorgesehen und kann nur im Kriegsfall verhängt werden.“ Allerdings gibt es seit dieser Zeit immer wieder Bewegungen, deren Ziel die Wiedereinführung der Todesstrafe in El Salvador ist.
Im Jahre 1996 wollten die regierenden Kräfte die Verfassung ändern und die Todesstrafe für besonders schweren Mord, Vergewaltigung und Entführung abermals einführen. Dieses Gesetz trat allerdings nie in Kraft. Im Sommer 2002 stand die Todesstrafe erneut im Parlament zur Debatte. Auch dieses Mal schei-terte der Versuch der Wiedereinführung, speziell an der Mehrheit der Delegierten. Stattdessen einigte man sich darauf, das Strafmaß für Kapitalverbrechen von 35 auf 75 Jahre deutlich zu erhöhen.
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