Die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe nach zivilem Strafrecht wurde am 15. April 1933 in Dänemark abgeschafft. Laut dem früheren Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1866 war es bis dato möglich, für Mord und spezielle Verbrechen gegen den Staat zum Tode verurteilt zu werden. Die entsprechenden Paragraphen kamen zum letzten Mal bei der Hinrichtung von Jens Nielsen im Jahre 1892 zur Anwendung. Er hatte einen Vollzugsbeamten ermordet.
Mit einem Sondergesetz, dem so genannten Landesverrätergesetz aus dem Jahre 1945, wurde die Todesstrafe für Landesverrat und Kriegsverbrechen nach dem zweiten Weltkrieg in Dänemark rückwirkend wieder eingeführt. Nach dem Krieg wurden bis zum Juli 1950 insgesamt 76 Menschen wegen Landesverrat verurteilt und 46 davon exekutiert.
Die letzte Möglichkeit zur Verhängung von Todesurteilen nach dem Militärrecht wurde erst am 1. Januar 1994 abgeschafft, wodurch Dänemark sich so der UNO Konvention für die Abschaffung der Todesstrafe anschließen konnte.
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