Regierungsform: Parlamentarische Republik Todesstrafe: Nein Abschaffung : 1998 Letzte Hinrichtung: 1989
Die letzte Hinrichtung fand am 4. November 1989 statt. Aber die Gerichte ver-hängten noch weitere Todesurteile, die später in Haftstrafen umgewandelt wur-den. Am 10. Dezember 1998 wurde mit einer überwältigenden Mehrheit im bulgarischen Parlament die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.
Zur Abschaffung der Todesstrafe in Bulgarien wurde die nachstehende Erklärung im Namen der Europäischen Union im Dezember 1998 in Sofia, Wien und Brüssel veröffentlicht:
„Die Europäische Union begrüßt die vom bulgarischen Parlament verabschiedete Änderung des bulgarischen Strafgesetzbuches, mit der die Todesstrafe am 10. Dezember 1998 abgeschafft worden ist. Die Abschaffung der Todesstrafe zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird als weiteres Zeichen des Eintretens Bulgariens für die Förderung der Menschenrechte be-trachtet. In diesem Zusammenhang nimmt die Europäische Union auch zur Kenntnis, dass die überwältigende Mehrheit der bulgarischen Abgeordneten für diese Änderung gestimmt hat.
Die Europäische Union bekräftigt nochmals ihre Unterstützung für den Standpunkt des Europarates, der die allgemeine Abschaffung der Todesstrafe fordert und nachdrücklich verlangt, dass in der Zwischenzeit die in Europa bestehenden Praktiken der Nichtvollstreckung der Todesstrafe aufrechterhalten werden.“
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