Regierungsform: Parlamentarische Monarchie im Commonwealth Todesstrafe: Ja Methode: Hängen
In Belize ist die Todesstrafe bei Mord zwingend vorgeschrieben, wenn keine mildernden Umstände geltend gemacht werden können. Das Oberste Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe im April 1998 bestätigt. Todesurteile werden zwar ausgesprochen, aber im Augenblick nicht vollzogen. Die letzte Hinrichtung fand im Jahre 1985 statt. Bis heute sind alle bekannten Todesurteile in lange Haftstrafen umgewandelt worden. Beschwerden gegen Todesurteile werden dem Rechtsausschuss des britischen Kronrats vorgetragen. Der Privy Council in London gilt als das letztinstanzliche Gericht, welches in allen ihm vorgelegten Fällen bisher für einen Vollstreckungsaufschub bzw. für eine Strafumwandlung entschieden hat. Doch damit könnte nun bald Schluss sein, da sich Anfang 2001 die Regierungen von Belize und weiteren Staaten der Region für einen gemeinsamen Gerichtshof (CCJ) ausgesprochen haben. Dieser gilt seitdem als die Oberste Instanz für Straf- und Zivilsachen. Da er nicht mehr an England gebunden ist, werden Hinrichtungen wieder umso wahrscheinlicher. Der „Caribbean Court of Justice" (CCJ) soll seine Arbeit in der ersten Hälfte 2004 aufnehmen.
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