Regierungsform: Präsidiale Republik Todesstrafe: Nein, Ja, Todesstrafe noch im Militärgesetz Abschaffung : 2003 Letzte Hinrichtung: 1997
Im April 2003 wurde in Armenien eine Reform des herrschenden Strafrechts auf den Weg gebracht. Danach dürfen Verbrecher, die nicht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden, nur für maximal 20 Jahren inhaftiert werden. Zudem muss bei den Häftlingen mit lebenslangen Strafen nach 20 Jahren die Möglichkeit einer Entlassung geprüft werden. Im Juli 2003 wandelte Präsi-dent Robert Kocharian 42 Todesurteile in Haftstrafen um. Am 10. September 2003 wurde das neue Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Eine Mehrheit von 92 Abgeordneten stimmte für die Ratifizierung, ein Parlamentarier war dagegen, 14 konnten sich zu keiner Aussage entscheiden. Am 29. September wurde entsprechend der Entscheidung des Parlamentes das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. Nach-folgend wurden alle in Armenien bestehenden Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.
Im Militärgesetz ist die Todesstrafe allerdings noch enthalten. Seit dem Jahr 1997 wurden in Armenien keine Hinrichtungen mehr durchgeführt.
Armenien
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