Friday, 30. July 2010
Hinrichtungsmethoden in Saudi Arabien
Die übliche Hinrichtungsart ist die Enthauptung durch das Schwert auf einem öffentlichen Platz. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Hinrichtungen durch Erschießung und Steinigung vorzunehmen. Diese beiden Hinrichtungsarten sind seit Mitte der Achtziger Jahre nicht mehr vollzogen worden. Seit 1980 ist nur eine Erschießung bekanntgeworden, nämlich die des Ehebrechers Mansur Abdullah Hassan al-Baligh am 16. Dezember 1983 in Jizan. Außerdem gab es vier Steinigungen, und zwar wurde am 4. Dezember 1981 Tuwairish Bashir al-Halwi wegen eines Sexualmordes an einem Mann in Riyadh gesteinigt; am 23. Dezember 1983 in Makkah die Mörderin und Ehebrecherin Hind bint Ali Abdulghani Dighna; am 4. Jan. 1985 der Jemenit Ali Abdu Salim wegen sexuellen Mißbrauchs eines Jungen in Najran; und schließlich am 2. Mai 1986 der Vergewaltiger Mohamed bin Saleh al-Jawhar al-Yami in Sharura bei Najran.
| Hinrichtungsmethode |
Anzahl |
Quote |
| Enthauptung |
2010 |
99.75 % |
| Steinigung |
4 |
0.2 % |
| Erschiessung |
1 |
0.05 % |
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Hängen |
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Steinigung |
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Erschießen |
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Enthaupten |
Alle Daten und Informationen werden aktuell berechnet. Berücksichtigt sind 2015 Hinrichtungen,
seite Anfang 1980 bis hin zur Hinrichtung von:
Marif bin Musa bin Bakri al-Ribaei am 19.11.2009